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Kapitel: CAT_01_05
Frage 21 von 43
Fragenummer: 5.21

Erklären Sie den Begriff „Notwehrexzess“ und seine strafrechtliche Bedeutung? Beim Notwehrexzess wird das ____.
Das Handeln wird nur dann entschuldigt, wenn in Furcht, Verwirrung oder Schrecken über die Grenzen der Notwehr hinausgegangen worden ist.

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📚 Quelle und Hinweis
Die Fragen dieses Lernangebots stammen aus dem vom Bundesverwaltungsamt (BVA) veröffentlichten Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG (Sachkundekatalog), Stand: 16.12.2024.
Dieses Lernangebot wird von Dezhi (德知) eigenständig und unabhängig betrieben. Es ist kein Produkt des Bundesverwaltungsamtes und steht nicht in Verbindung mit dem Bundesverwaltungsamt.
ℹ️ Dieses Lernangebot dient ausschließlich der Vorbereitung und dem selbstständigen Lernen. Es ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeausbildung oder Prüfung. Für eine formelle Prüfungsvorbereitung sind die deutschen Originalfragen und die Vorgaben der zuständigen Prüfungsstelle maßgeblich.