Kapitel:
CAT_01_05
Frage
21
von
43
Fragenummer:
5.21
Erklären Sie den Begriff „Notwehrexzess“ und seine strafrechtliche Bedeutung? Beim Notwehrexzess wird das ____.
Das Handeln wird nur dann entschuldigt, wenn in Furcht, Verwirrung oder Schrecken über die Grenzen der Notwehr hinausgegangen worden ist.
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📚 Quelle und Hinweis
Die Fragen dieses Lernangebots stammen aus dem
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§ 7 WaffG (Sachkundekatalog),
Stand: 16.12.2024.
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